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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6559
OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,6559)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.05.2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,6559)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,6559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 241
    Nichtigkeitsklage bei Zwei-Personen-Aktiengesellschaft (AG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft oder gegen den Gesellschafter bei einer Zweipersonengesellschaft; Bestimmung des gesetzlichen Vertreters einer Gesellschaft im Gerichtsverfahren; Beschluss über die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers

  • Judicialis

    AktG §§ 241 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG §§ 241 ff
    Gesamte Gesellschaft als Adressat einer Nichtigkeitsklage; Verantwortlichkeit des im Zeitpunkt der Klage zuständigen Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    2-Mann-GmbH, 2-Personen-Gesellschaft, 2-Personen-GmbH, Abberufung, Abberufung 2-Mann-GmbH, Abberufung aus wichtigem Grund, Abberufung des Geschäftsführers, Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund, Abberufung des GmbH-Geschäftsführers, Abberufung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2004, 191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 51/80

    Vertretungsbefugnis und wirksame Zustellung einer Nichtigkeitsklage an einen

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter, der im Falle des Obsiegens als ihr Organ anzusehen wäre (vgl. BGHZ 36, 207 [209]; BGH, ZIP 1981, 182 = NJW 1981, 1041; OLG Hamburg, ZIP 1991, 1430 [1431]; Rowedder/Koppensteiner, GmbHG, § 47 Rn. 125).

    Die Vertretungsmacht muss jedoch davon unabhängig beurteilt werden, weil zu gewährleisten ist, dass die Vertretung der Gesellschaft während des Rechtsstreits durch alle Instanzen einheitlich geregelt ist und nicht bei Unterschieden in der materiell-rechtlichen Beurteilung der jeweils mit der Sache befassten Gerichte von Instanz zu Instanz wechselt (vgl. BGH, NJW 1981, 1041).

  • OLG Hamburg, 28.06.1991 - 11 U 148/90
    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Die von den Klägern vorgenommene Unterscheidung zwischen personalistisch und kapitalistisch strukturierten Gesellschaften wird im Interesse der Rechtssicherheit - nach Auffassung des Senats zu Recht - allgemein abgelehnt (vgl. Baumbach/Hueck/Zöllner a.a.O., Rdz. 81; Lutter/Hommelhoff GmbHG, a.a.O., Anhang § 47 Rdz. 34, 66; Rowedder-Koppensteiner GmbHG 3. Aufl. 1996, § 47 Rdz. 125; Scholz/K. Schmidt, 9. Aufl., § 45 GmbHG, Rdz. 148; OLG Hamburg, ZIP 1991, 1430 [1432]).

    Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter, der im Falle des Obsiegens als ihr Organ anzusehen wäre (vgl. BGHZ 36, 207 [209]; BGH, ZIP 1981, 182 = NJW 1981, 1041; OLG Hamburg, ZIP 1991, 1430 [1431]; Rowedder/Koppensteiner, GmbHG, § 47 Rn. 125).

  • BGH, 14.12.1961 - II ZR 97/59

    Auflösungsbeschluß einer GmbH

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Betrifft der angegriffene Beschluss die organschaftliche Stellung eines Geschäftsführers, ist im Gerichtsverfahren ausschließlich derjenige gesetzlicher Vertreter, der im Falle des Obsiegens als ihr Organ anzusehen wäre (vgl. BGHZ 36, 207 [209]; BGH, ZIP 1981, 182 = NJW 1981, 1041; OLG Hamburg, ZIP 1991, 1430 [1431]; Rowedder/Koppensteiner, GmbHG, § 47 Rn. 125).
  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 308/87

    Wirksamkeit eines Beschlusses in der Gesellschafterversammlung einer GmbH;

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Prozessuale Sonderregelungen neben anfechtbaren und nichtigen Beschlüssen sind hierfür - nach inzwischen überwiegender Ansicht - jedoch weder zwingend noch erforderlich (vgl. BGHZ 104, 66 [69]; Happ, a.a.O., § 19 Rn. 14).
  • BGH, 08.07.1983 - V ZR 48/82

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Das Interesse muss also gerade gegenüber dem Beklagten bestehen (vgl. Zöller/Greger, a.a.O.; BGH, NJW 1984, 2950; MDR 1997, 1000).
  • BGH, 26.09.1994 - II ZR 166/93

    Erfüllung der Einlageverpflichtung eines Gesellschafters durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Rostock, 28.05.2003 - 6 U 173/02
    Denn die den ggf. fehlerhaften Beschluss tragenden Gesellschafter - hier der Beklagte - sind selbst nicht passivlegitimiert (ganz h.M., vgl. Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., Anh. § 47 Rn. 33, 62; OLG Hamm, GmbHR 1995, 119; Happ, a.a.O., § 19 Rn. 67 m.w.N.; Priester, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 3, § 40 Rn. 60).
  • OLG Jena, 15.07.2011 - 1 U 377/11
    Ebenso wie die Anfechtungs- und die Nichtigkeitsklage allein gegen die Gesellschaft zu richten ist (vgl. OLG Rostock NZG 2004, 191 m.w.N.), ist auch nur die Gesellschaft für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung passivlegitimiert, welche die Untersagung der Ausführung eines sol­chen Beschlusses zum Gegenstand hat (vgl. Schmidt in:Scholz GmbHG 10 Aufl. § 45 Rn. 183).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.03.2003 - 6 U 173/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2482
OLG Oldenburg, 07.03.2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,2482)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.03.2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,2482)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. März 2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,2482)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Gewinnzusage: Verpflichtung zur Barauszahlung bei namentlicher Nennung des Gewinners im Gewinnschreiben

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 661 a BGB ; Art 5 Nr 3 EuGVÜ; Art 13 Nr 1 EuGVÜ
    Haftung für Gewinnzusage bei Preisausschreiben; Ablehnung der Gewinnauszahlung, weil eine Entscheidung über die Höhe der Gewinne noch nicht getroffen sei; Begründung einer Verpflichtung durch Versendung von angeblichen Gewinnmitteilungen an Verbraucher; Unwirksamkeit von ...

  • Prof. Dr. Lorenz

    Anspruch aus Gewinnmitteilungen (§ 661a BGB): Internationale Zuständigkeit; Anspruchsentstehung bereits mit Zugang der Mitteilung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rechtsunwirksame Einschränkungen von Gewinnzusagen in gesondertem Werbeprospekt

  • Wolters Kluwer

    Haftung für Gewinnzusage bei Preisausschreiben; Ablehnung der Gewinnauszahlung, weil eine Entscheidung über die Höhe der Gewinne noch nicht getroffen sei; Begründung einer Verpflichtung durch Versendung von angeblichen Gewinnmitteilungen an Verbraucher; Unwirksamkeit von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gewinnzusage - Gewinn im Ermessen der Firma

  • Judicialis

    BGB § 661 a; ; EuGVÜ Art 5 Nr 3; ; EuGVÜ Art 13 Nr 1

  • rechtsportal.de

    Preisausschreiben, Gewinnzusage, Haftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Anspruch aus Gewinnzusage lässt sich nicht durch AGB einschränken

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewinnzusagen sind einzuhalten - Einschränkende Regeln im beiliegenden Bestellformular ändern daran nichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1564
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2003 - 6 U 173/02
    Die Beklagte ist mit der Rüge, daß das Amtsgericht seine internationale Zuständigkeit zu Unrecht bejaht habe, nicht nach § 513 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen (vgl. zu dem gleichlautenden § 545 Abs. 2 ZPO n.F. BGH, Urteil vom 28. November 2002 - III ZR 102/02 - m.w.N.; a.A. ZöllerGummer, ZPO, 23. Aufl., § 513 Rdn. 8).
  • OLG Jena, 18.02.2004 - 2 U 798/03

    Gewinnversprechen

    Bei der Bewertung kann eine Rolle spielen, ob der Verbraucher persönlich angesprochen wird (OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 1564, OLG Dresden Beschluss vom 23.12.2003 - 8 W 781/03).

    Ergänzend können, weil es sich bei diesen Schreiben um formularmäßige Erklärungen handelt, die für eine Vielzahl von Adressaten formuliert werden - nach den von der Beklagten eingereichten Unterlagen ist das Schreiben 405.001fach ausgefertigt worden, und es gab eine Rücklauf von immerhin 25.572 Einsendern, die Bestimmungen des AGBG herangezogen werden (so zutreffend das Amtsgericht und OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 1564).

    Denn der Anspruch entsteht bereits mit Zugang des Schreibens, hier also am 17.12.2001 (einhellig: vgl. etwa OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 1564).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03

    Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung

    Hierbei kommt es auf den Wortlaut entsprechender Aussagen (OLG Oldenburg, Urteil vom 07.03.2003, 6 U 173/02, OLGR Oldenburg 2003, 165), vor allem auch auf die optische Gestaltung vom Standpunkt eines durchschnittlich aufmerksamen Verbrauchers an, z.B. auf eine hervorgehobene "Head-Line" (OLG Celle, Beschluss vom 06.12.2002, 8 W 273/02; OLG Celle, Urteil vom 17.07.2003, 11 U 69/03, NJOZ 2003, 2991 [2993]).

    Im Übrigen wäre aufgrund der versteckten Stelle und des Kleindrucks sowie des Schriftbildes - keine Absätze oder sonstige Unterbrechungen - davon auszugehen, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen schon nicht wirksam einbezogen sind und in Widerspruch zu den vorigen Aussagen stehen, weshalb diese nach den auf diesen Fall noch anzuwendenden §§ 2, 5 AGBGB außer Betracht bleiben müssen (OLG Koblenz, Urteil vom 26.06.2002, 5 U 202/02, OLGR Koblenz 2003, 25 = MDR 2002, 1359 = VersR 2003, 377; zu Gewinnregeln an anderer Stelle OLG Oldenburg, Urteil vom 07.03.2003, 6 U 173/02, OLGR Oldenburg 2003, 165).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2003 - 25 U 89/03

    Gewinnzusage: Gerichtliche Auslegung der übersandten Erklärung; Beachtlichkeit

    auch OLG Braunschweig, OLGR 2003, 47, 49f.; OLG Oldenburg, OLGR 2003, 165, 166; s.a. OLG Frankfurt, OLGR 2002, 168, 170).
  • OLG Saarbrücken, 23.06.2004 - 1 U 578/03

    Voraussetzungen einer Gewinnzusage

    OLG in OLGR 2003, 55 f. mwNw ; OLG Oldenburg OLGR 2003, 165 ) .
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2004 - 7 U 170/02

    Gewinnzusage: Auslegung einer Mitteilung über die Teilnahme an einer Lotterie

    Deshalb ist die Unverbindlichkeit solcher Einschränkungen einer Gewinnaussage allgemein anerkannt (OLG Dresden, Urt. v. 19.12.2001, OLGR Dresden 2002, 281, 284; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.02.2002, OLGR Frankfurt 2002, 168, 170 = MDR 2002, 1023; OLG Braunschweig, Urt. v. 09.09.2002, OLGR Braunschweig 2003, 47, 49; OLG Hamm, Urt. v. 25.11.2002, OLGR Hamm 2003, 78, 81; OLG Oldenburg, Urt. v. 07.03.2003, OLGR Oldenburg 2003, 165, 166 = NJW-RR 2003, 1564; vgl. auch OLG Koblenz, Urt. v. 26.09.2002, OLGR Koblenz 2003, 25, 26 = VersR 2003, 377, 378).
  • LG Osnabrück, 12.02.2004 - 10 O 2560/03
    Denn den Gewinn schmälernde AGB wären ohnedies aufgrund der deutlichen Zusage in den Anschreiben, in denen auf entgegenstehende AGB nicht hingewiesen wird, überraschend und damit nichtig, §§ 2, 3 und 5 AGBG (vgl. OLG Oldenburg, Urt. vom 30.04.2003, 5 U 122/02; dass., NJW-RR 2003, 1564; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 717; LG Braunschweig, IPRax 2002, 213).

    Aus diesem Grund kann offenbleiben, ob der Anspruch gemäß § 661 a BGB ohnehin ungeachtet der Erfüllung zusätzlicher Bedingungen bereits mit der Gewinnmitteilung entsteht (so OLG Oldenburg, NJW-RR 2003, 1564; LG Braunschweig, IPRax 2002, 213 unter Hinweis auf die Beweisschwierigkeiten für den Verbraucher).

  • KG, 08.03.2004 - 8 U 238/03

    Hinreichend bestimmter Klageantrag bei Geltendmachung einer Gewinnzusage über

    Fände § 158 BGB im Rahmen von § 661 a BGB Anwendung, würde dies der Intention des Gesetzgebers zuwiderlaufen, dem Verbraucher einen möglichst unkomplizierten Anspruch zur Hand zu geben (LG Braunschweig in IPRax 2002, 213; OLG Nürnberg in NJW 2002, 3637; OLG Oldenburg in OLGR 2003, 165).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 6 U 173/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22791
OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,22791)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,22791)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2003 - 6 U 173/02 (https://dejure.org/2003,22791)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Zurverfügungstellung eines PC durch einen Schul-Fotografen

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 112/03

    Schulfotoaktion

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht die Beklagte antragsgemäß verurteilt (Brandenburgisches OLG WRP 2003, 903).
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